Er wurde zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 900.00 verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde. Weiter verurteilte die Vorinstanz den Berufungsführer 4 zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 3'900.00 an den Straf- und Zivilkläger für dessen Aufwendungen im Verfahren, wobei für Letztere solidarische Haftbarkeit mit den Berufungsführern 1, 2 und 3 angeordnet wurde (pag. 713). Die Zivilklage von J._____