_, schuldig (pag. 710). Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 1'800.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde. Weiter wurde der Berufungsführer 1 zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 3'900.00 an den Straf- und Zivilkläger für dessen Aufwendungen im Verfahren verurteilt, letzteres unter solidarischer Haftbarkeit mit den Berufungsführern 2, 3 und 4 (pag. 711). Der Beschuldigte/Berufungsführer 2 C.__