Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung von C.________ mit insgesamt CHF 12‘836.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Davon abzuziehen ist die Akontozahlung in der Höhe von CHF 6‘480.00. Fürsprecher D.________ sind damit CHF 6‘356.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten.