Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ unter Berücksichtigung der rechtskräftig für die Freisprüche ausgerichteten Entschädigung im Umfang von rund 5 % der entstandenen Aufwendungen für die amtliche Verteidigung von A.________ mit insgesamt CHF 89‘112.05 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen). Davon abzuziehen sind die bereits ausgerichteten Beträge für die Teileinstellung von insgesamt CHF 8‘503.05 (keine Nachzahlungspflicht von A.________ ) sowie die bereits ausgerichtete Akontozahlung von CHF 20‘567.20. Rechtsanwalt B.________ ist damit eine amtliche Entschädigung von CHF 60‘041.80 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) auszurichten.