1. Das Widerrufsverfahren bezüglich des Urteils des Untersuchungsrichteramtes III Bern-Mittelland vom 14.06.2010 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 50.00 wird infolge Verjährung eingestellt. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 200.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. Oberinstanzlich werden keine Verfahrenskosten gesprochen. V. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ werden wie folgt bestimmt: Erste Instanz: