3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00 als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Biel vom 13. Juni 2014. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 37‘810.00 und Auslagen von CHF 37‘676.30, insgesamt bestimmt auf CHF 75‘486.30 (95 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 79‘459.25). 5. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7‘500.00. IV.