1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 ½ Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft werden im Umfang von 647 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe vorzeitig am 6. Januar 2015 angetreten wurde. 2. zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 700.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Biel vom 13. Juni 2014. 79 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.