unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von 3‘236.50 CHF für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte; und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘990.00 und Auslagen von 1‘983.00, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘973.00 an den Kanton Bern. II I. A.________ schuldig erklärt wurde: der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen Mitte Januar 2013 durch Erwerb und Besitzes eines Schlagstockes als serbischer Staatsangehöriger. 76 IV. weiter verfügt wurde: