Auch hier ist, wie oben dargelegt, eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 13. Juni 2014 auszusprechen. Asperiert würde die Kamer für den Missbrauch der Fernmeldeanlage, begangen zwischen dem 15. März 2012 und dem 14. Mai 2012, eine Strafe von CHF 150.00 ausfällen, womit von einer hypothetischen Gesamtstrafe von CHF 450.00 auszugehen ist. Davon ist die bereits ausgesprochene Strafe von CHF 200.00 in Abzug zu bringen. Der Beschuldigte ist daher als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Biel vom 13. Juni 2014 zu einer Busse von CHF 250.00 zu verurteilen; die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 3 Tage.