Beschimpfung Auch diesbezüglich ist von einem leichten Verschulden auszugehen. Die Beschimpfung erfolgte im Rahmen einer Auseinandersetzung der Ex-Partner. Der Beschuldigte befand sich in einer aufgebrachten Stimmung. Er handelte vorsätzlich. Die Kammer erachtet hierfür eine Strafe von 10 Tagessätzen als verschuldensangemessen. Asperiert sind 5 Strafeinheiten anzurechnen. 6.5. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz Der Beschuldigte hat als serbischer Staatsangehöriger eine Waffe besessen. Es ist von einem leichten Verschulden auszugehen.