70 6.3. Asperation Hausfriedensbruch Der Beschuldigte drang gegen den Willen seiner Ex-Partnerin in deren Wohnung ein. Zu beachten ist, dass sich der Beschuldigte nur kurz in der Wohnung aufhielt und er sich von seinen Kindern, welche sich bereits in der Wohnung befanden, verabschieden wollte. Unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten ist demnach auch hier von einem leichten Verschulden und einer Strafe von 25 Strafeinheiten auszugehen. Asperiert sind 15 Strafeinheiten anzurechnen. 6.4. Asperation Beschimpfung