Dafür ist asperiert eine Strafe von 14 Monaten Freiheitsstrafe auszusprechen. Bezüglich der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs bzw. der subjektiven Tatschwere kann im Wesentlichen auf die obigen Ausführungen zu PUKI verwiesen werden. Im Gegensatz dazu ist vorliegend jedoch nicht von einem banden- und gewerbsmässigen Vorgehen auszugehen. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass das Vorgehen des Beschuldigten im Rahmen der Delikte PUKI II noch professioneller war. Der Beschuldigte hat aus dem ersten Strafverfahren gelernt und agierte entsprechend noch vorsichtiger.