68 4.2. Tatkomponenten Das geschützte Rechtsgut der öffentlichen Gesundheit wurde vorliegend bei einer Menge von 1,425 Gramm reinem Kokain, welches durch den Beschuldigten gehandelt wurde, erheblich gefährdet. Es ist entsprechend von einer Einsatzstrafe von 52 Monaten auszugehen. Die Menge des gehandelten Heroins ist mit 338 Gramm zwar geringer, liegt jedoch noch immer deutlich über der Grenze der mengenmässigen Qualifikation. Dafür ist asperiert eine Strafe von 14 Monaten Freiheitsstrafe auszusprechen.