4. Strafzumessung PUKI II 4.1. Vorbemerkungen Auch hier beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, wobei die Freiheitsstrafe auch mit einer Geldstrafe verbunden werden kann. Vorliegend handelte der Beschuldigte sowohl mit Kokain als auch mit Heroin. Bei gemischtem Handel bildet die höhere Strafe die Einsatzstrafe, welche anschliessend angemessen zu erhöhen ist. In einem ersten Schritt ist damit die Strafe für den Handel mit Kokain zu bestimmen und anschliessend wegen des Handels mit Heroin zu erhöhen.