Das Ausbleiben des Erfolgs ergab sich daher rein zufällig resp. ist gewissermassen als blosser Unfall zu werten. Auch die leicht wiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots ist mit einem Abzug von 4 Monaten zu berücksichtigen, womit für die Tatgruppe PUKI eine Einsatzstrafe von 60 Monaten Freiheitsstrafe resultiert.