Gerade das Anstaltentreffen zur Einfuhr von 3 Kilo Heroingemisch gestaltete sich äusserst aufwändig, was die Professionalität des Beschuldigten und der Mittäter verdeutlicht. Aufgrund dieser professionellen Vorgehensweise, der hohen Anzahl an getätigten Geschäften innert kurzer Zeit und der Mehrfachqualifikation ist die Strafe von 72 Monaten deutlich um 24 Monate zu erhöhen. 3.4. Subjektive Tatkomponenten - Willensrichtung, Beweggründe und Ziele Bezüglich der subjektiven Tatschwere ist festzuhalten, dass der Beschuldigte vorsätzlich aus egoistischen Beweggründen und damit tatbestandsimmanent handelte.