67 des Drogenrings eine relativ hohe Stellung ein. Er betätigte sich als Zwischenhändler und handelte mit relativ grossen Mengen. Seine Abnehmer waren grösstenteils ebenfalls Zwischenhändler und keine Endkonsumenten. Der Beschuldigte kam selbst kaum mit Drogen in Berührung und liess die verhältnismässig gefährlichen Fahrten mit dem Stoff durch seine Läufer durchführen. Der Beschuldigte handelte äusserst vorsichtig und agierte professionell.