Diese wurde vorliegend mit Blick auf die Menge von rund 2 Kilo reinem Heroin, welches ihm konkret nachgewiesen werden konnte, in erheblichem Masse gefährdet. Zudem realisierte der Beschuldigte zusätzlich noch verschiedene unbekannte Mengen an Heroin. Die Menge, welche für die Annahme der mengenmässigen Qualifikation erforderlich ist, wurde deutlich überschritten. Gemäss der Tabelle Hansjakob ist angesichts der umgesetzten Menge von einem Verschulden im mittleren Bereich und damit von einer Einsatzstrafe im Bereich von in etwa 72 Monaten auszugehen.