2. Vorbringen der Verteidigung Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Vor oberer Instanz rügte der Verteidiger die einzelnen Schuldsprüche nicht substantiiert, sondern brachte in genereller Weise vor, dass die Vorwürfe nicht bewiesen werden könnten und auf die glaubhaften Aussagen des Beschuldigten abzustellen sei. Die stets anwaltlich vertretene Strafund Zivilklägerin habe in anderen Strafverfahren ihre Anträge zurückgezogen, weil sich ein Grossteil ihrer Vorwürfe als haltlos herausgestellt hätten. Bezüglich der