seiner Mutter zurückbrachte, welche sich zu diesem Zeitpunkt auf den Weg nach Bern machen wollte, woraufhin der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin einen Schlag versetzt haben soll (Vorwurf der Tätlichkeiten). Die Vorinstanz hat den Beschuldigten bezüglich dieser Vorwürfe schuldig gesprochen.