Seit bzw. während der Trennung kam es zwischen den beiden wiederholt zu Auseinandersetzungen, welche sich meistens um die beiden gemeinsamen Kinder bzw. um das Besuchsrecht des Beschuldigten drehten. Vor oberer Instanz sind insgesamt drei Vorfälle zu überprüfen: - Vorfall vom 26. Januar 2011 im Eingangsbereich der Wohnung der Straf- und Zivilklägerin (Vorwurf des Hausfriedensbruchs); - Vorfall vom 29. April 2011 in Thun, wo die Straf- und Zivilklägerin in einer Bar auf den Beschuldigten traf (Vorwurf der Beschimpfung und Drohung); - Vorfall vom 26. Dezember 2012 in Thun, wo der Beschuldigte seinen Sohn zu