59 3.6. Beweiswürdigung bezüglich Ziffer 2.2 des Dispositivs (Ziff. 2.3 AKS) Die Kammer schliesst sich auch bezüglich dieses Sachverhalts der vorinstanzlichen Beweiswürdigung an (pag. 6481f., S. 125f. der Entscheidbegründung). Die Verdächtigen, einschliesslich des Beschuldigten, wurden durch die Polizei beobachtet; der relevante Teil dieser Observation ist auf pag. 4808 ff. und 4822 ff. zu finden. Die Polizei konnte feststellen, dass sich U.________ an diesem Tag u.a. mit dem Beschuldigten im Restaurant BI.