_, welcher als Kurier fungierte, Nachrichten zwischen S.________, R.________ und dem Beschuldigten ausgetauscht wurden, wobei diese festhielten, dass es keine Probleme geben werde, da der Kurier nichts bei sich habe (pag. 2303f.). Dies stellte sich denn auch als zutreffend heraus, im Wagen von U.________ konnten am 8. Mai 2013 keine Drogen festgestellt werden. U.________ wurde schliesslich gleichentags entlassen,