Aus den Ermittlungen in Belgien und der Schweiz geht hervor, dass S.________ der Lieferant der Drogenmenge vom 08.05.2013 gewesen ist, welche durch R.________ organisiert wurde (vgl. TK- Gespräche vom 08.05.2013 ab pag. 2310 ff.). S.________ war R.________ übergeordnet. U.________ amtete als Geld- und Drogenkurier insbesondere für S.________ und auch für R.________ (vgl. TK-Gespräche vom 08.05.2013 ab pag. 2298 ff.). R.________ war seinem Bruder A.________ hierarchisch übergeordnet. Kurz nach der Lieferung kam es zum Streit zwischen den Brüdern. R.________ schrieb am 04.06.2013 auf die offizielle Telefonummer seines Bruders: