Auffallend ist weiter, dass A.________ zwar fast täglich mit BH.________ Kontakt gehabt haben will, er aber nicht im Besitz seiner Telefonnummer gewesen war. Zwar befanden sich im Adressbuch des offiziell genutzten Natels von A.________ unter BH.________ BY.________ und BH.________ BZ.________ zwei gespeicherte Nummern. Auf diese Nummern angesprochen reagierte A.________ aber ausweichend und gab an, nicht zu wissen, ob diese zwei BH.________ identisch seien und ob es sich dabei um BH.________ handle (pag. 2563).