A.________ machte erstmals in seiner Einvernahme vom 11.07.2013, somit rund ein Monat nach seiner Festnahme, geltend, dass die beiden Samsung Geräte (Hosensackhandy 1 und 2) einem gewissen BH.________ gehören würden. Am 19.07.2013 zeigte A.________ der Polizei das mutmassliche Domizil von BH.________ an der BW.________ sowie ein Mehrfamilienhaus an der BX.________ in Biel. A.________ gab an, dass er BH.________ sowohl an die BW.________ wie auch an der BX.________ gefahren und dort abgesetzt habe. Abklärungen der Polizei ergaben, dass an keiner der beiden Adressen eine Person mit dem Vornamen BH.________ oder dem Familiennamen BH.