Weiter ist in dem Hosensackhandy 1 unter der Rufnummer .________ ein „BU1.________“ und unter der Rufnummer .________ ein „BU2.________“ abgespeichert. In einem konspirativen Gespräch mit der zugestandenen Rufnummer .________ zwischen A.________ und T.________ sprachen die beiden über einen „BU1.________“ (TK A.________ vom 25.04.2013, 20:14 Uhr, pag. 2181). Die Rufnummer von „BU1.________“ wurde mit dem Hosensackhandy 1 mehrmals gewählt. Auf dem Hosensackhandy 1 konnte im Ordner gewählte Rufnummern die Rufnummer von CC.________, A.________ s Tochter, festgestellt werden, was als weiterer Hinweis für die Zuordnung dieses Gerätes zu A.________ dient.