3.6.1. Fundort und Umstände der Sicherstellung der beiden Samsung Geräte Da A.________ bei Erscheinen der Polizei anlässlich der Hausdurchsuchung und Anhaltung vom 18.06.2013 lediglich Unterhosen trug, bat er die Beamten, eine Hose anziehen zu dürfen. Als sich A.________ sodann eine Trainerhose anzog, stellte ein Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern fest, dass sich in den Hosentaschen zwei Handies der Marke Samsung GT-E1050 befanden.