Zwar wies A.________ darauf hin, dass er die Handies in Anwesenheit von „BH.________“ benutzt habe, wenn sein Handy kein Akku mehr gehabt habe, dies sei aber nur zweioder dreimal vorgekommen (pag. 2544). Auch „BH.________“ habe ab und zu das Handy von ihm, A.________, benutzt (pag. 2544 ff.). 54 A.________ distanzierte sich konsequent von den Speicherinhalten der beiden Samsung-Geräte und deren SIM-Karten. Zahlreiche Elemente sprechen jedoch dafür, dass A.________ der Eigentümer und Benutzer dieser Geräte war: