Auffallend ist, dass das holländische Handy nie benutzt wurde, wenn es gemäss Antennenstandort in der Wohnung von A.________ zurück blieb und sich A.________ erwiesenermassen an einem anderen Ort befand. Hinweise, dass dieses Handy durch eine andere Person, insbesondere BH.________, benutzt worden wäre, liegen keine vor. Auf Frage, ob seine Lebenspartnerin BL.________ BH.________ auch kennen würde, gab A.________ zu Protokoll, dass dies möglich sei, er wisse es nicht genau, BH.________ sei aber nie bei ihm in der Wohnung gewesen (pag. 2459).