Am 04.04.2013 besuchte A.________ zusammen mit BL.________ am Nachmittag die Shoppingmeile in BM.________ BE. Dieser Besuch wurde polizeilich überwacht. Kontakte zu Drittpersonen konnten keine festgestellt werden. Während dieser Zeit fand ein reger SMS-Verkehr zwischen R.________ und der holländischen Rufnummer +.________ statt. Die Antennenstandorte der Rufnummer .________ und der holländischen Ruf-nummer +.________ waren identisch (BM.________) und kongruent zur polizeilichen Überwachung in BM.________ (pag. 2149).