52 gen, wurden diese erst nach der Rückkehr von A.________ beantwortet (pag. 2147). Die Polizei stellte eine Auswahl von übereinstimmenden Antennenstandorten anlässlich von Verbindungen der von A.________ benutzten und überwachten Rufnummer .________ und der holländischen Rufnummer +.________ in der Zeitspanne vom 29.03.2013 bis zum 11.05.2013 zusammen (pag. 2147 f.). Daraus ergibt sich zwischen der überwachten und zugestandenen Schweizer Rufnummer .________, registriert auf die Unternehmung BK.________GmbH von A.________, und der überwachten holländischen Rufnummer +.