___ durch das Gericht noch einmal hätte einvernommen werden müssen. Dies hat umso mehr zu gelten, als seine Aussagen gegen den Beschuldigten – wie ebenfalls nachfolgend aufzuzeigen sein wird – nicht das einzige Beweismittel darstellen. Insofern ist eine persönliche Anhörung durch das Gericht weder in rechtlicher Hinsicht erforderlich, noch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände angezeigt.