U.________ wurde am 18.04.2014 durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland im abgekürzten Verfahren wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 11.05.2013 durch Befördern von 305 Gramm Heroin (Reinheitsgrad 26%, reines Heroin somit ausmachend 79.3 Gramm) und 498 Gramm Kokain (Reinheitsgrad 64%, reines Kokain ausmachend somit 318.72 Gramm) von Biel nach Grenchen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt (vgl. edierte Akten U.________ PEN 14 295). Würdigung