Er habe nur die Geschichte erzählt, wie er sie mit A.________ besprochen habe und wie alles abgelaufen sei. A.________ fügte an, dass U.________ falsch liege, wenn er denke, dass er sie an diesem Tag bei der Polizei angezeigt habe und er ihn nun aus diesem Grund beschuldige. U.________ kenne sowohl BH.________ wie auch seinen Bruder und zwar sehr gut. Er bitte U.________, die Wahrheit zu sagen, wenn er ein Treffen mit einem der beiden gehabt haben solle. Er solle ihn hier nicht beschuldigen. U.________ antwortete, dass er mit A.________ Bruder gar nichts zu tun gehabt habe, er habe ja in der Schweiz gelebt und nicht in Belgien (pag. 2709.05).