Auch anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 22.04.2014 mit A.________ bestätigte U.________ seine bisherigen Aussagen (pag. 2709.02 f.). A.________ entgegnete, dass U.________ lüge. Sodann stellte er U.________ die Frage, wer ihn nach Biel bestellt habe und wie er dorthin gekommen sei. U.________ antwortete, dass er mit dem Auto dorthin gegangen sei, um A.________ zu treffen. Er sei einfach gekommen, um einen Kaffee zu trinken. Er sei bereits früher einmal dort gewesen. Er sei dorthin gegangen, weil er A.________ nach Belgien gebracht habe, da er kein Auto gehabt habe (pag. 2709.1).