Gegenüber der Staatsanwaltschaft wiederholte er am 14.03.2014 in Anwesenheit des amtlichen Verteidigers von A.________ seine Angaben bezüglich des Treffens mit A.________, T.________ und einer weiteren Person und des Auftrags, die zwei Pakete für eine Belohnung von CHF 600.00 nach Grenchen auszuliefern. Gleichbleibend schilderte er, wie er T.________ nachgefahren sei und von diesem die zwei Pakete entgegen genommen habe. Er habe gewusst, was sich in den Paketen befunden habe, da er A.________ danach gefragt habe. Da es sich um Drogen gehandelt habe, habe er die Pakete versteckt.