U.________ bestritt, dass er am 25.04.2013 etwas zu A.________ bzw. T.________ gebracht habe. Auf Vorlage sämtlicher SMS vom 24. und 25.04.2013 (pag. 3104 ff.) gab er an, sich nicht mehr erinnern zu können (pag. 3086). Er bestritt auch, dass er sich anlässlich der gemeinsamen Reise im Anschluss in Holland mit S.________ getroffen habe. Er kenne keinen S.________. Auf Frage, warum er nicht bereit sei, über S.________ auszusagen, stellte U.________ die Gegenfrage, ob er ihn denn belasten solle, oder was. Er verneinte, Angst vor S.________ zu haben (pag. 3088). Weiteren Drogentransporte habe er keine ausgeführt (pag. 3090).