Auf mehrmaligen Vorhalt und mehrmaliges Nachfragen hin, bestätigte U.________, dass er A.________ bei sich unter dem Namen „BF.________“ und der Nummer +.________ abgespeichert habe. Er habe ihm am 08.05.2013 auch die SMS „in 5 Minuten“ (pag. 3119) geschickt. Er wolle nicht über Leute sprechen und niemanden belasten (pag. 3083). U.________ blieb dabei, dass er R.________ zuvor nur anlässlich der Reise nach Belgien einmal gesehen habe. Er wisse daher nicht, warum dieser über seine Anhaltung vom 08.05.2013 informiert gewesen sei (pag. 3085).