Gegenüber der Staatsanwaltschaft wiederholte U.________ am nächsten Tag seine Aussagen betreffend des Auftrags und der Übernahme der Drogenpakete (pag. 3067 ff.). Er bestritt auch weiterhin, die beiden SMS geschrieben zu haben (pag. 3070). Im Restaurant BI.________ sei er lediglich mit A.________, T.________ und einem Freund von T.________ gesessen. R.________ und weitere Personen habe er nicht festgestellt (pag. 3081).