48 unter „BG.________“ abgespeicherten Nummer um diejenige seine Frau handle, die andere Nummer sei ihm nicht bekannt (pag. 3044). Über die Drogengeschäfte von A.________ sei ihm nichts bekannt. Auf Vorhalt des Fotodossiers erkannte er R.________ als Bruder von A.________, gab aber an, diesen lediglich einmal bei der gemeinsamen Reise nach Belgien gesehen zu haben (pag. 3044 f.). Auch der Name BH.________ sage ihm nichts (pag. 3045).