Auf einem Fotodossier identifizierte er A.________, T.________ und R.________. Er habe A.________ im Januar 2013 kennen gelernt. Sein Übername sei „BE.________“. Er habe ihm gesagt, dass er in Biel wohne und Besitzer einer Disco sei. Sie seien einmal zusammen nach Frankreich gefahren. Nachdem U.________ anfänglich noch angab, dass er A.________ und dessen Sohn nach Mulhouse gefahren habe, gab er auf Vorhalt, wonach er in Belgien von der Polizei gesehen worden sei, zu, dass er die beiden nach Belgien gebracht habe (pag. 3040 f.).