46 2.2. Zulässigkeit des IMSI-Catchers Im Zusammenhang mit den objektiven Beweismitteln rügt der Verteidiger, der IMSI Catcher sei nach der StPO nicht zulässig, die damit erhobenen Beweismittel seien unverwertbar. Der IMSI-Catcher fragt unerkannt Daten von sämtlichen Mobiltelefonen innerhalb eines bestimmten Umkreises ab und zeichnet diese auf. Er wird eingesetzt, um den Standort eines Mobiltelefons zu ermitteln und Bewegungsprofile zu erstellen.