___ (pag. 2125 ff., 2390, 2419 ff.); - Der Beschuldigte wurde nach seiner Anhaltung auf Betäubungsmittel getestet, die Urinprobe fiel negativ aus, hingegen ergab die Fingernagelschmutzprobe ein positives Resultat für Kokain und MDMA. Ebenso konnten an den vom Beschuldigten getragenen Hosen Kokainspuren festgestellt werden (pag. 3234 ff.).