Die unverfänglichen Telefongespräche fanden über die offiziellen Rufnummern statt, geschäftsrelevante Textnachrichten wurden über holländische Prepaid-Rufnummern ausgetauscht. Nichtsdestotrotz zeigen die vorhandenen Beweismittel, dass der Beschuldigte – wie bereits im Rahmen der Aktion PUKI festgestellt – erneut einen Drogenhandel aufgezogen hatte und dabei auch nach einem ähnlichen Muster wie bereits zuvor vorgegangen war. Auf die relevanten Beweise wird im Folgenden näher einzugehen sein.