1. Vorbemerkungen Nachdem der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, teilte die belgische Polizei den Schweizer Behörden im Herbst 2012 mit, dass gegen den in Belgien lebenden Bruder des Beschuldigten, R.________, wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt werde und dass im Zuge dieser Ermittlungen der Verdacht aufgekommen sei, dass auch der Beschuldigte in diese Geschäfte involviert sei (pag. 2135). Es wurden daher unter dem Aktionsnamen PUKI II erneut Ermittlungen gegen den Beschuldigten aufgenommen.