_ war zwar zusammen mit dem Beschuldigten tätig, diesem jedoch hierarchisch untergeordnet. So musste er beispielsweise Rücksprache mit dem Beschuldigten nehmen, was zeigt, dass ausschliesslich der Beschuldigte über Entscheidbefugnis verfügte (vgl. pag. 820). Die Art und Weise der Organisation des Drogenhandels deuten auf eine grosse Professionalität hin. Die Natelnummern aller Beteiligter wurden regelmässig gewechselt, sämtliche Gespräche wurden verschlüsselt geführt und zahlreiche Details wurden nur bei persönlichen Treffen besprochen.