Der Beschuldigte setzte für seinen Drogenhandel insbesondere seine Läufer (meist F.________) ein und blieb insofern im Hintergrund, als er die Verhandlungen führte und die Geschäfte koordinierte, jedoch nie in Berührung mit den Drogen kam, und der gefährliche Teil des Handels, also den Transport der Drogen, anderen überliess. Aufgrund dieser Umstände steht fest, dass der Beschuldigte im vorliegend zu beurteilenden Drogengeschäft eine hohe Position einnahm. J.________ war zwar zusammen mit dem Beschuldigten tätig, diesem jedoch hierarchisch untergeordnet.