_» selbst auch so bestätigt worden sei (pag. 3747). Diesem Beweisergebnis ist zu folgen, die Menge von einem Kilo ist für den Beschuldigten eher vorteilhaft, nach Ansicht der Kammer wäre es mit Blick auf die im Gespräch genannte Angabe von «eineinhalb Stunden» auch denkbar, dass es tatsächlich um 1,5 Kilo ging. Vorliegend kann zudem – im Gegensatz zu den übrigen Geschäften – aufgrund des Preises auf die Menge bzw. den Reinheitsgrad geschlossen werden. Wie erwähnt, haben der Beschuldigte und «AN.