Die Polizei konnte in der Folge feststellen, dass sich J.________ und A.________ ausserhalb der Bar mit AN.________, welche in Begleitung eines gewissen BA.________ war, trafen. Zu ihren Beobachtungen führte die Polizei folgendes aus: „Bei diesem Treffen kann klar festgestellt werden, dass AN.________ einen kleinen Plastiksack und J.________ ein Kuvert in der Hand trägt. Der Ablauf der Übergabe konnte nicht festgestellt werden, auch nicht, wo sich schlussendlich der weisse Plastiksack befindet. Jedenfalls begeben sich dann A.________, J.________, AN.________ und BA.________ gemeinsam in das erwähnte Lokal, wobei diese Personen offensichtlich nichts mitführen/tragen.